Direkt zum Inhalt

1. Allgemeines

1.1.    Das Gewinnspiel wird von der Österreich Wein Marketing GmbH ("ÖWM", "Veranstalterin"), Prinz-Eugen-Straße 34. A-1040 Wien, veranstaltet und durchgeführt.

1.2.    Die Teilnahme ist kostenlos.

1.3.    Eine Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich nach Maßgabe und auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen. Durch die Übermittlung der Rechnung akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahme

2.1.     Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit einem Hauptwohnsitz in Österreich und einem Mindestalter von 18 Jahren. Die Teilnahme mit Identitäten von Dritten oder gefälschten Identitäten ist nicht erlaubt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter und deren Familienangehörige, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte der Veranstalterin und deren Erfüllungsgehilfin TPA Steuerberatung GmbH.

2.2.    Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, von Teilnehmern einen Nachweis für die Erfüllung der Teilnahmeberechtigung einzufordern. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen bzw. bei Falschangaben bzgl. der Weinpreise oder dem Gesamtbetrag der Rechnung, Teilnahme- oder Gewinnvoraussetzungen behält sich ÖWM das Recht vor, entsprechende Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt, zurückgefordert und Ersatzgewinner zugesprochen werden.

3. Durchführung des Gewinnspiels

3.1.    Das Gewinnspiel findet von 1. August 2024, 00 Uhr bis 31. August 2024, 24 Uhr auf unserer Webseite [https://www.oesterreichwein.at/oesterreich-wein-laedt-ein] statt.

3.2.    Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch die Einsendung der Kopie bzw. des Fotos einer Rechnung von einem Restaurantbesuch. Die Übermittlung kann entweder per E-Mail an gewinnspiel@oesterreichwein.at oder über das Online-Formular auf österreichweinlädtein.aterfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Konsumation von Wein und/oder Schaumwein aus Österreich. Aus der Getränkekategorie „Wein und Schaumwein“ dürfen keine Produkte anderer Herkunft konsumiert werden. Der auf der Rechnung aufscheinende Wein/Schaumwein darf somit ausschließlich aus Österreich sein.

3.3.    Die Rechnung muss mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) erstellt werden. Händisch geschriebene Rechnungen werden zur Teilnahme nicht akzeptiert. Sollte es für das Restaurant technisch nicht möglich sein, den Namen des Weins auf der Rechnung anzuführen, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, die Richtigkeit dieser Angabe beim jeweiligen Restaurant zu prüfen.

3.4.    Pro Rechnung ist nur eine Teilnahme möglich. Ein Teilnehmer kann jedoch mehrmals mit unterschiedlichen Rechnungen teilnehmen.

3.5.    Verlost wird jeweils der gesamte Wert der eingesendeten Rechnung (inkl. USt) bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag von EUR 200,- (inkl. USt). Bei Rechnungen mit einem Betrag von über EUR 200,- werden EUR 200,- an den Gewinner überwiesen.

3.6.    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Jegliche Alternativen zum angebotenen Gewinn sind ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

Erfüllungsgehilfin

4.1.     Als Erfüllungsgehilfin für die Gewinnermittlung und -auszahlung fungiert im Auftrag der Veranstalterin TPA Steuerberatung GmbH, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien.

5. Gewinnermittlung

5.1.    Unter allen eingesandten Rechnungen, werden während des gesamten Gewinnspielzeitraums täglich zehn Gewinner durch Mitarbeiter der TPA Steuerberatung GmbH ermittelt. Die Ermittlung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit per Zufallslos.

5.2.    Die Gewinner werden von TPA Steuerberatung GmbH per E-Mail benachrichtigt und um die Bekanntgabe der Bankdaten gebeten.

5.3.    Nach Erhalt der Bankdaten erfolgt die Auszahlung des Wertes der eingesendeten Rechnung binnen acht Wochen. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmer jeweils selbst verantwortlich. Etwaige Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Informationen ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Dies gilt jeweils nur, wenn die Veranstalterin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

5.4.    Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ersatzlos, wenn die Kontaktierung der Gewinner nicht innerhalb einer Woche erfolgreich ist bzw. der Gewinner sich weigert, seine Bankdaten für die Zusendung des Gewinns preis zu geben. Dies gilt jeweils nur, wenn die Veranstalterin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Veranstalterin behält sich in diesem Fall das Recht vor, einen neuen Gewinner nach dem gleichen Vorgehen zu ermitteln. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht.

6. Datenschutzhinweise

6.1.    Zum Zweck der Ausrichtung und Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet die Veranstalterin die im Rahmen des Gewinnspiels bekannt gegebene personenbezogene Daten der Teilnehmer. Details zum Umgang mit personenbezogenen Daten und die Informationen zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

7. Gewährleistung und Haftung

7.1.    ÖWM übernimmt keine Haftung gegenüber dem Gewinner für Verluste oder Schäden, die durch oder in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und dem Gewinn entstehen. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen, für vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügte Schäden oder für die Verletzung der vertraglichen Hauptpflichten durch ÖWM oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen.

7.2.    Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen sowie Ergänzungen des Gewinnspiels vorzunehmen oder das Gewinnspiel ganz abzubrechen. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt oder fortgesetzt werden kann.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1.    Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.

Teilen: