Unter Restzucker oder Restsüße versteht man den nicht zu Alkohol vergorenen Zucker der Trauben bzw. des Mostes nach dem natürlichen oder absichtlich herbeigeführten Gärstopp. Der Restzuckergehalt muss bei allen österreichischen Weinen am Etikett angegeben sein.
Wein
Trocken: bis 4g/l oder bis max. 9 g/l, wenn die Gesamtsäure nicht mehr als 2 g/l niedriger ist. Beispiel: Ein Wein mit 8 g Zucker pro Liter muss mindestens 6 g Säure pro Liter haben, um als "trocken" deklariert zu werden. Anders ausgedrückt als „Formel“: Säure + 2 bis zur Höchstgrenze 9
Halbtrocken: bis max. 18 g/l, wenn die Gesamtsäure nicht mehr als 10 g/l niedriger ist. Als „Formel“ ausgedrückt: Säure + 10 bis zur Höchstgrenze 18.
Lieblich: bis 45 g/l
Süß: über 45 g/l
Neuregelung der Angabe des Restzuckergehaltes
Sekt
Bezeichnung | Restzuckergehalt |
---|---|
brut nature / brut zero | 0-3 g/l |
extra brut / extra herb | 0-6 g/l |
herb / brut | 0-12 g/l |
extra trocken / extra dry / très sec | 12-17 g/l |
trocken / secco / dry / sec | 17-32 g/l |
halbtrocken / demi sec / medium dry | 32-50 g/l |
mild / doux / sweet / dolce | > 50 g/l |