Qualitätswein“ ist ein traditioneller österreichischer Begriff und steht für „Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung“. Dieser Ursprung sind die generischen sowie spezifischen Weinbaugebiete des Landes.

Im europäischen Weingesetz unterscheidet man drei große Gruppen von Weinen:

  1. Wein ohne nähere Herkunftsbezeichnung (in Österreich „Wein“, ehemals „Tafelwein“) Mögliche Herkunftsbezeichnung von Wein: Österreich
  2. Wein mit geschützter geografischer Angabe (in Österreich "Landwein")
    Mögliche Herkunftsbezeichnungen von Landwein: Weinland, Steirerland, Bergland
  3. Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (in Österreich "Qualitätswein")
    Nach der österreichischen Strategie des Herkunftsmarketings  wird zwischen generischem Qualitätswein und spezifischem Qualitätswein mit oder ohne DAC unterschieden.

 

Generischer Qualitätswein

Vielfalt & Spielraum

Die neun generischen Gebiete Österreichs sind nach den Bundesländern benannt und umfassen deren gesamte Fläche (Ausnahme: Steiermark). Die bedeutendsten generischen Weinbaugebiete sind Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien. Innerhalb der Herkunftsbezeichnungen nach generischen Gebieten haben die Winzer die Möglichkeit, die stilistische Vielfalt ihres Gebiets auszuleben. Die einzige Beschränkung sind die 40 für Qualitätswein zugelassenen Rebsorten. Der Konsument findet in dieser Kategorie eine faszinierende Vielfalt von frischen, fruchtbetonten Weinen aus Aromasorten bis zu hochqualitativen Markenweinen oder Cuvées mit Ikonenstatus.

Weitere Informationen  zu den generischen Weinbaugebieten

Spezifischer Qualitätswein

Der Weg zur Gebietstypizität

Innerhalb der generischen Gebiete liegen Österreichs spezifische Weinbaugebiete. Diese arbeiten an einer starken Profilierung mit herkunftstypischen Terroir-Weinen. Als erster Schritt werden Fokussorten und gebietstypische Weinstile von Vertretern des Gebiets definiert. Ist dieser Prozess abgeschlossen, kann das Gebiet über das Regionale und Nationale Weinkomitee beim Landwirtschaftsministerium einen DAC-Status beantragen, der per Verordnung gültig wird. Liegt eine solche DAC-Verordnung für ein Gebiet vor, dürfen nur jene Weine den Gebietsnamen als Herkunft auf dem Etikett tragen, die dem definierten, herkunftstypischen Stil entsprechen. Qualitätsweine aus anderen Rebsorten können unter der Herkunftsbezeichnung des generischen Gebiets (Bundeslandes) vermarktet werden.

Österreich hat derzeit 17 spezifische Weinbaugebiete:

Spezifische DAC-Weinherkünfte

Wenn ein Gebiet zur Ansicht kommt, dass sein Fokus klar ist und nur eine oder mehrere bestimmte Sorten und Stilistiken für das Gebiet sprechen sollen, kann es die Verwendung des Gebietsnamens auf diese beschränken.* DAC ist ein klares Bekenntnis der Winzer zur Gebietstypizität, denn das Gebiet prägt den Stil der Weine oft viel mehr als Sorte und Zuckergehalt der Trauben.

* Ausnahmen bilden Wien und Rust, wo die Anbaumethode (Gemischter Satz) bzw. der Weinstil (Ausbruch) derart verankert sind, dass diese Begriffe gesetzlich geschützt wurden: Wiener Gemischter Satz DAC bzw. Ruster Ausbruch DAC.

Seit den Anfängen des DAC 2003 haben alle spezifischen Weinbaugebiete ihre herkunftstypischen Weine gesetzlich verankert:

Details zum österreichischen DAC-System 

Links

Qualitätswein im Weingesetz 
Gebietstypischer Qualitätswein (DAC)
Engere Herkünfte

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