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Die Hektarhöchstertragsmenge in Österreich beträgt 10.000 kg/ha Weintrauben oder 7.500 l/ha Wein.

Diese Grenze gilt für Qualitätswein/herkunftstypischen Qualitätswein (DAC), Prädikatswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe mit Angabe von Sorte und Jahrgang. Sie gilt nicht für Weine ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe ohne Sorten- und Jahrgangsbezeichnung.

Wird die Hektarhöchstertragsmenge überschritten, muss die gesamte Menge als Wein ohne Rebsorten- und Jahrgangsbezeichnung deklassiert werden.

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