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Die Sprache des Weines kennt viele Begriffe, die – zumindest in ihrer fachspezifischen Bedeutung – nicht allen geläufig sind. Die gebräuchlichsten Termini beschreibt und erklärt das Glossar.

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Reserve

Definition:Zusatzbezeichnung für Qualitätswein oder Sekt g.U.

Der Begriff „Reserve“ darf nur für Qualitätsweine ab einem Mindestalkohol von 13 % verwendet werden. Der Antrag zur Prüfnummer für Reserve-Weißweine darf nicht vor 15. März bzw. bei Rotweinen nicht vor dem 1. November des auf die Ente folgenden Jahres erfolgen. Bei herkunftstypischen Weinen (DAC) ist die Verwendung der Zusatzbezeichnung „Reserve“ verboten – sofern nicht ausdrücklich in der entsprechenden DAC-Verordnung anders geregelt. In diesem Fall wird meist das frühestmögliche Datum zur Einreichung zur Prüfnummer abweichend zur allgemeinen Weinbezeichnungsverordnung vorgeschrieben.

Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Sekt Austria) und Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Qualitätsschaumwein g.U.) dürfen ausschließlich in Verbindung mit den Begriffen Sekt Austria, Sekt Austria "Reserve" und Sekt Austria "Große Reserve" und unter Einhaltung bestimmter Kriterien in Verkehr gebracht werden.

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