Die Sprache des Weines kennt viele Begriffe, die – zumindest in ihrer fachspezifischen Bedeutung – nicht allen geläufig sind. Die gebräuchlichsten Termini beschreibt und erklärt das Glossar.
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- breit
- Definition:
Ausdruck für plumpe Weine, die alkoholisch sind, wenig Säure und Frische aufweisen bzw. ohne geschmackliche Finesse sind.
- Brennwein
- Definition:Grundprodukt für Weinbrand
Wein, der nur zum Herstellen von Weinbrand verwendet wird.
- Brettanomyzes
- Definition:
Gruppe von Hefestämmen, die während der Gärung und noch mehr während des Ausbaus von Rotweinen in Erscheinung treten; Brett-Weine erinnern an Stall- bzw. Pferdeschweißgeruch. In dezenter Form wird dies als angenehm empfunden, bei überzogener Intensität ist Brett ein Weinfehler.
- brillant
- Definition:
Leuchtender, glänzender Wein.
- Brix
- Definition:Maßeinheit
Maßeinheit für das Mostgewicht, das hauptsächlich in den USA verwendet wird; ident mit Balling.
- brut
- Definition:trocken
Geschmacksbezeichnung für herben Schaumwein mit einem Restzuckergehalt bis max. 15 g/l.
- BSA
- Definition:Biologischer Säureabbau
Der biologische Säureabbau (BSA) wird auch zweite Gärung oder malolaktische Gärung (kurz Malo) genannt. Man versteht darunter den Abbau bzw. die Umwandlung der Äpfelsäure zu Milchsäure und Kohlendioxid (CO2). Verantwortlich für diesen Prozess sind bestimmte Bakterien. Weine mit BSA sind weicher, runder und auch stabiler. Für junge, fruchtige, pikante Weißweine ist der biologische Säureabbau unerwünscht.
- Bukett
- Definition:Duftnote
Gesamtheit der anregenden Duftnoten, setzt sich aus vielschichtigen Eindrücken zusammen; vereinzelt noch „Bouquet“ geschrieben.
- bukettiert
- Definition:intensiver Duft
sehr starke, plakative Geruchseindrücke (fast wie zugesetzte Aromen).
- Bundesamt für Weinbau
- Definition:Weinuntersuchungsanstalt
Weinuntersuchungsanstalt in Eisenstadt und Klosterneuburg.
- Burgenland
- Definition:generisches Weinbaugebiet
Das Burgenland ist ein generisches Weinbaugebiet im Osten Österreichs.
- Burgunder
- Definition:Rebsortenfamilie
Die Burgunderfamilie besteht aus den Pinotsorten Blauer Burgunder (Pinot Noir), Grauer Burgunder (Pinot Gris) und Weißburgunder (Pinot Blanc); neben dieser Kerngruppe gehören u. a. noch Chardonnay und St. Laurent dazu.
- Burgunderflasche
- Definition:Flaschenform
Ursprüngliche Flaschenform der Burgund; heute in Österreich häufig für Weine aus der Burgunderfamilie verwendet.
- Buschen
- Definition:Nadelzweige
Optisches Zeichen des "Aussteckens" beim Heurigen (Buschenschank).
- Buschenschank
- Definition:Heuriger
Andere Bezeichnung für "Heuriger" (in Deutschland Straußenwirtschaft); ein Lokal in dem Eigenbauweine und mehr oder weniger einfachere Speisen verabreicht werden.
- Butte
- Definition:Tragekorb
Bezeichnung für ein am Rücken getragenes Behältnis, das früher für den Traubentransport bei der Lese verwendet wurde.
- buttrig
- Definition:
Begriff in der Weinsensorik für Geruch und Geschmack nach Butter oder Buttercreme, meist durch biologischen Säureabbau verursacht.
- Cabernet Franc
- Definition:Rotweinsorte, aus Wildreben selektiert
Der Cabernet Franc stammt wahrscheinlich von Wildreben ab, und die Sorte ist somit uralt. Erst 1986 wurde er ins österreichische Qualitätsrebsortiment aufgenommen. Die Weine zeichnen sich durch vegetabil-würzige Noten, Schotentöne und Cassisfrucht aus.
- Cabernet Sauvignon
- Definition:Rotweinsorte, Kreuzung Cabernet Franc x Sauvignon Blanc
Alte Bordeauxsorte, die in den 1980er Jahren in Österreich den Siegeszug antrat. Physiologisch unreife Weine erinnern eher an grüne Paprika, Brennessel und Cassis, bei Vollreife tritt mehr Würze und Schokolade in den Vordergrund. Cabernet Sauvignons sind stets tanninreich und werden gerne im kleinen Holzfass (Barrique) ausgebaut. Die meisten Cabernet Sauvignons werden als Verschnittpartner mit Merlot, Blaufränkisch oder anderen Rotweinsorten cuvetiert.
- Cabinet
- Definition:Qualitätsstufe
Alter Begriff für Kabinett. Hochwertiger Qualitätswein mit einem natürlichen Mindestmostgewicht von 17° KMW, einen max. Gesamtalkoholgehalt von 13 % vol. Der Restzuckergehalt darf höchstens 9 g/l betragen; das Lesegut darf weder aufgebessert noch der Wein gesüßt sein. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen wie beim Qualitätswein.