Die Sprache des Weines kennt viele Begriffe, die – zumindest in ihrer fachspezifischen Bedeutung – nicht allen geläufig sind. Die gebräuchlichsten Termini beschreibt und erklärt das Glossar.
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- weich
- Definition:
Milder Wein ohne geschmacklich markante Säure oder Tannin.
- Weinakademie Österreich
- Definition:
Non-Profit-Organisation und Tochtergesellschaft der ÖWM (Österreich Wein Marketing GmbH), die seit 1991 mit einem eigenen Seminar- und Fortbildungsprogramm allen Weininteressierten als nationales und internationales Weinschulungszentrum offen steht. Standorte der Weinakademie Österreich sind in Rust und Krems; Seminare werden aber in ganz Österreich mit weinkompetenten Partnern veranstaltet. Das vierstufige Weinakademikerprogramm umfasst das Basisseminar, die Aufbauseminare 1 und 2, sowie die international ausgerichtete Ausbildung, das Diploma Wines and Spirits (Titel „Weinakademiker“), das zur Aufnahme in den „Master of Wine“-Kurs berechtigt.
- Weinbaugebiete
- Definition:
Österreich hat zurzeit 17 spezifische und vier generische Weinbaugebiete. Zur generischen Ebene zählen Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien. Die 17 spezifischen Weinbaugebiete sind Wachau, Kremstal, Kamptal, Wagram, Traisental, Weinviertel, Thermenregion, Carnuntum, Neusiedlersee, Leithaberg, Rosalia, Mittelburgenland, Eisenberg, Weststeiermark, Südsteiermark, Vulkanland Steiermark und nochmals Wien.
- Weinbauregionen
- Definition:
Landwein („Wein mit geschützter geografischer Angabe“) hat als Herkunft eine Weinbauregion aufzuweisen. Folgende Weinbauregionen sind in Österreich geschützt: Weinland (die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland, Wien), Steirerland (Bundesland Steiermark), Bergland (Bundesländer Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg).
- Weinbauschulen
- Definition:Sammelbezeichnung für Lehranstalten, die Ausbildungsgänge für Weinbau und Kellerwirtschaft anbieten.
Dazu zählen die Universität für Bodenkultur, die HBLA in Klosterneuburg, sowie die Fachschulen in Krems, Eisenstadt und Silberberg.
- Weinbauverein
- Definition:
Regionale Vereinigung der Winzerschaft, die in allen WeinbaugebieteWeinbaugebieten als Basisorganisation und öffentlich anerkannte Form der Selbstorganisation der Weinhauerschaft installiert ist.
- Weinbauzone
- Definition:
Begriff in der europäischen Gemeinschaft für festgelegte Gebiete, die im wesentlichen auf einer klimatischen Abgrenzung beruhen. Weinbauzone A umfasst die nördlichen Weinbaugebiete, die Weinbauzone B (mit Österreich) liegt in der gemäßigten Zone, die Weinbauzone C im Süden ist noch weiter untergliedert.
- Weinbeurteilung
- Definition:
Die römische Formel hieß COS (Color-Odor-Sapor) für Farbe, Geruch und Geschmack; auch heute werden Weine noch häufig nach diesen Kriterien beurteilt. In vielen Fällen finden wir auch Bewertungsschemen oder –skalen, um die einzelnen Weine optisch qualitativ leichter vergleichbar zu machen. Früher war die 20-Punkte-Skala gebräuchlich, heute wird von einer Mehrzahl an Magazinen und Fachjournalisten das 100-Punkte-System angewendet. Siehe auch Degustation und Verkostung.
- Weinbewertung
- Definition:
Die römische Formel hieß COS (Color-Odor-Sapor) für Farbe, Geruch und Geschmack; auch heute werden Weine noch häufig nach diesen Kriterien beurteilt. In vielen Fällen finden wir auch Bewertungsschemen oder –skalen, um die einzelnen Weine optisch qualitativ leichter vergleichbar zu machen. Früher war die 20-Punkte-Skala gebräuchlich, heute wird von einer Mehrzahl an Magazinen und Fachjournalisten das 100-Punkte-System angewendet. Siehe auch Degustation und Verkostung.
- Weinbrand
- Definition:
Ein aus Wein gebranntes Qualitätsdestillat mit mindestens 38 % vol Alkohol.
- Weinbruderschaften
- Definition:
Vereinigung von Weinliebhabern mit dem Ziel und Zweck der Förderung von Weinwissen und Weingenuss.
- Weinfehler
- Definition:
Von einem Weinfehler spricht man, wenn sich durch äußere Einflüsse Weine negativ verändern. Oft ist unsauberes oder unsachgemäßes Arbeiten die Ursache. Manche Fehler sind bereits optisch wahrzunehmen, wie Trübungen (z.B. Eiweißtrübung, Nachgärung) oder Farbfehler (Oxidation, Pinking). Weitere Weinfehler sind: Korkgeschmack, Schimmelton, Böckser, untypischer Alterungston (UTA), Filtergeschmack, Gerbstofffehler, Altersfirn, Medizinalton etc. Fehler, die durch Mikroorganismen verursacht werden, bezeichnen wir als Weinkrankheiten.
- Weingesetz
- Definition:
Das derzeit gültige österreichische Weingesetz datiert aus dem Jahr 2009 und ist im EU-Weinrecht eingegliedert. Die EU-Weinmarktsordnung gibt dabei eine Fülle an Rahmenbedingungen vor; als Mitgliedsland regelt Österreich vor allem in den Bereichen Qualitätswein und Weinkontrolle selbst mit strengeren Durchführungsvorschriften. Untergliedert ist das österreichische Weingesetz in die Bereiche Wein, Obstwein, Kontrolle, Strafbestimmungen, Förderungen sowie Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der relevante Weinteil befasst sich mit Herstellungsvorschriften, Verkehrsfähigkeit, Bezeichnung und Aufmachung, Begriffsbestimmungen, geografischen Angaben, Mengenbeschränkung, staatliche Prüfnummer, Banderole etc.
- Weinglas
- Definition:
Weingläser sollten idealerweise einen tulpenförmigen Kelch besitzen, durchsichtig, farblos und dünnwandig sein, einen mehr oder weniger langen Stil zum Angreifen haben sowie ein ausreichendes Fassungsvermögen aufweisen, um dem Wein beim Schwenken, die Aromen zu entlocken. Weißweingläser werden nur zur Hälfte gefüllt, die in der Regel größeren Rotweingläser zu einem Drittel.
- Weingrün machen
- Definition:Behandlungsvorgang, dem ein neues Weinfass oder Weinbehältnis unterzogen wird, so dass es für das Befüllen mit Most oder Wein geeignet ist.
Dies geschieht durch Wässern, Dämpfen oder Sterilisieren. Bei nicht getoasteten Fässern gilt es die unreifen grünen Noten (als „Neuerl“ bezeichnet) zu beseitigen. Das „Weingrün machen“ bei Gläsern oder Karaffen wird als Avinieren bzw. Vinieren bezeichnet und geschieht durch Spülen derer mit einem kleinen Schluck Wein.
- Weingut
- Definition:
Der Begriff „Weingut“ ist Betrieben vorbehalten, die ausschließlich Trauben aus eigenen Flächen oder Trauben aus Flächen mit Bewirtschaftungsverträgen verarbeiten, sofern diese die Eigenfläche nicht übersteigen.
- Weingüter Wagram
- Definition:Winzervereinigung
Winzervereinigung im WeinbaugebietWagram, die sich vor allem auf die Hauptsorte Grüner Veltliner und die Spezialität Roter Veltliner konzentrieren. Der beste Grüne Veltliner jedes Mitgliedsbetriebes wird als WW1 bezeichnet.
- Weinheber
- Definition:Rohrförmiges Gerät zur Probenentnahme aus einem Gär- oder Lagerbehälter.
Als Material kommen Glas oder Kunststoff in Frage, in der Praxis sind es Heber zum Saugen aber auch Stichheber bzw. Tupfheber.
- weinig
- Definition:
Primärfruchtiges Aroma mit Sortencharakter.
- Weinkeller
- Definition:
Meist unterirdischer Raum zum Lagern von Weinen.