Unterschieden wird generell zwischen Wein mit Herkunft (Landwein, Qualitätswein/DAC) und Wein ohne Herkunft (Wein aus Österreich). Für die Einreihung in die verschiedenen Kategorien sind die Herkunft der Trauben und der Zuckergehalt des Mostes entscheidend, ausgedrückt in Klosterneuburger Mostwaage (KMW).

Für Qualitätswein/herkunftstypischen Qualitätswein (DAC) müssen die Trauben aus einem österreichischen Weinbaugebiet stammen, für Landwein gilt die Herkunft aus einer Weinbauregion (größer als ein Weinbaugebiet). Wichtige Angaben auf dem Etikett sind Herkunft, Sorte, Jahrgang, Qualitätsstufe, Alkoholgehalt, Hinweis auf Zuckergehalt, staatliche Prüfnummer und der Produzent oder Abfüller.

In Österreich gilt für Land-, Qualitäts- und Prädikatswein (und für Wein ohne Herkunft mit Rebsorten- und Jahrgangsangabe) eine generelle Hektarhöchstertragsmenge von 10.000 Kilogramm Trauben beziehungsweise 7.500 Liter Wein pro Hektar. Wird mehr produziert, muss die gesamte Menge als Wein ohne Herkunft deklassiert werden. Wein ohne Herkunft darf nur ohne nähere Herkunftsbezeichnung, ohne Sortenangabe und ohne Jahrgangsbezeichnung verkauft werden (Wenn Wein ohne Herkunft eine Angabe von Sorte und Jahrgang trägt, muss er den Anforderungen von Landwein entsprechen.).

Wein ohne geografische Angabe

Wein: Der Begriff „Wein“ ersetzt im EU-Recht den ehemaligen Begriff „Tafelwein“. „Wein“ darf unter gewissen Voraussetzungen in Verkehr gebracht werden (z.B. keine nähere Herkunftsbezeichnung, Mindestmostgewicht und -alkoholgehalt).
 

Österreichischer Sekt (Österreichischer Qualitätsschaumwein): Diese Bezeichnungen dürfen nur Produkte ohne geografische Angabe tragen, die in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern sind.

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Wein mit geschützter geografischer Angabe

Landwein: Im österreichischen Weingesetz ersetzt der traditionelle Begriff „Landwein“ die gemeinschaftsrechtliche Verkehrsbezeichnung „Wein mit geschützter geografischer Angabe“ (g.g.A). Die Angabe des Namens einer kleineren geografischen Einheit als die Weinbauregion sowie eine andere Verkehrsbezeichnung als Landwein (insbesondere Wein mit geschützter geografischer Angabe oder Wein g.g.A) sind unzulässig.

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Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung

Qualitätswein:Der Begriff „Qualitätswein“ ist ein traditionell österreichischer Begriff und ersetzt die gemeinschaftsrechtliche Verkehrsbezeichnung „Wein g. U.“ für Wein mit einer Ursprungsbezeichnung. Die Herkunftsgebiete der Trauben für Qualitätswein sind die Weinbaugebiete. Die Angabe der Verkehrsbezeichnung „Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ oder „Wein g. U.“ am Etikett ist unzulässig.

Weitere unter gewissen Voraussetzungen zulässige Bezeichnungen für Qualitätswein: Kabinett, regionaltypische Qualitätsweine (DAC), Prädikatswein (Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein, Strohwein/Schilfwein, Trockenbeerenauslese)

Österreichischer Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung:Grundsätzlich gilt die Bestimmung, dass „Österreichischer Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ („Sekt g.U.“) ausschließlich in Verbindung mit den Begriffen "Sekt Austria", „Sekt Austria Reserve“ oder „Sekt Austria Große Reserve“ und unter den in der entsprechenden Verordnung festgelegten Bedingungen in Verkehr gebracht werden darf.

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