Die Begriffe „Traubenmost“ und „Sturm“ sowie „Wein“, „Perlwein“ und „Schaumwein“ werden wie folgt durch EU-Recht definiert und durch nationale Bestimmungen präzisiert:

Traubenmost

Traubenmost, der ausschließlich aus Trauben stammt, die in Österreich geerntet und verarbeitet wurden, darf zwischen 1. August und 31. Dezember des Erntejahres als österreichischer Traubenmost für den unmittelbaren menschlichen Verbrauch in Verkehr gebracht werden.

Teilweise gegorener Traubenmost (Sturm)

Teilweise gegorener Traubenmost darf als Sturm für den unmittelbaren menschlichen Verbrauch in Verkehr gebracht werden, wenn er ausschließlich aus Trauben stammt, die in Österreich geerntet und verarbeitet wurden. Ein Inverkehrbringen darf zwischen 1. August und 31. Dezember des jeweiligen Erntejahres erfolgen, solange sich das Erzeugnis im Zustand der Gärung befindet. Die Gärung darf jedoch im Zuge der Behandlung gehemmt oder unterbrochen und vor der Abgabe an den Verbraucher wieder eingeleitet werden. 

Der Begriff „Sturm“ ist ein traditioneller Begriff und ersetzt die gemeinschaftsrechtliche Verkehrsbezeichnung „teilweise gegorener Traubenmost g.g.A.“ mit einer geografischen Angabe. Die Herkunft der Trauben für „Sturm“ sind die Weinbauregionen Weinland, Steirerland oder Bergland.

Wein

Der Ausdruck „Wein“ bezeichnet das Erzeugnis, das ausschließlich durch vollständige oder teilweise alkoholische Gärung der frischen, auch eingemaischten Weintrauben oder des Traubenmostes gewonnen wird. Je nach Qualitätsstufe und Herkunft hat Wein außerdem einen gewissen Gehalt von Gesamtsäure sowie Mindestalkohol bzw. Gesamtalkohol aufzuweisen.

Perlwein

Perlwein ist das Erzeugnis, das aus Wein, Jungwein, Traubenmost oder teilweise vergorenem Traubenmost hergestellt wird, sofern dieser Wein einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 9 % vol. bzw. einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 7 % vol. aufweist. Ebenso weist Perlwein in geschlossenen Behältnissen bei 20 °C einen auf endogenes gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von mindestens 1 bar und höchstens 2,5 bar auf und ist in Behältnissen mit einem Inhalt von höchstens 60 Litern abgefüllt.

Die im Perlwein enthaltene Kohlensäure kann aus natürlicher Gärung stammen, oder aber hinzugefügt werden (Imprägniermethode). Letzteres ist eine Sonderform und wird als Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure bezeichnet. Dies ist ein Erzeugnis, das aus Wein gewonnen wurde und einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 7 % vol. und einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 9 % vol. aufweist. Ferner weist Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure in geschlossenen Behältnissen bei 20 °C einen auf gelöstes Kohlendioxid, das ganz oder teilweise zugesetzt wurde, zurückzuführenden Überdruck von mindestens 1 bar und höchstens 2,5 bar auf und ist in Behältnissen mit einem Inhalt von höchstens 60 Litern abgefüllt.

Schaumwein

Der Begriff „Schaumwein“ bezeichnet das Erzeugnis, das durch erste oder zweite alkoholische Gärung von frischen Weintrauben, Traubenmost oder Wein gewonnen wurde. Dieses Erzeugnis ist beim Öffnen des Behältnisses durch Entweichen von ausschließlich aus der Gärung stammendem Kohlendioxid gekennzeichnet und weist in geschlossenen Behältnissen bei 20 °C einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von mindestens 3 bar auf. Weiters hat die zu seiner Herstellung bestimmte Cuvée einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 8,5 % vol. Das Erzeugnis Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure wird aus Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe hergestellt und ist beim Öffnen des Behältnisses durch Entweichen von Kohlendioxid gekennzeichnet, das ganz oder teilweise zugesetzt wurde (Imprägniermethode). 

Bei der Herstellung von Schaumwein kommen verschiedene Methoden zur Anwendung. Bei der Méthode rurale (Asti) sowie bei der Méthode ancestrale (Pet Nat) findet nur eine Gärung statt, die bei der Gärung aufgefangene Kohlensäure wird in den Wein eingebunden. Bei den folgenden Methoden entsteht die Kohlensäure durch eine zweite Gärung: Méthode Charmat (Großraumgärverfahren oder Tankgärungsverfahren), das Transvasierverfahren und die Méthode Traditionnelle (diese wird auch in der Champagne angewendet und wird dort als Méthode Champenoise bezeichnet).

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