Mit der Einführung der höchsten österreichischen Schaumweinkategorie Sekt g.U. stellten die heimischen Produzenten 2015 die Weichen für kompromissloses Qualitätsstreben auch beim Sekt. Seitdem ist österreichischer Sekt mit geschütztem Ursprung und geprüfter Qualität für Konsumenten auf einen Blick erkennbar: an der rotweißroten Banderole auf der Kapsel und den drei Qualitätsstufen Klassik, Reserve und Große Reserve, die ausschließlich Sekt g.U. auf dem Etikett anführen darf.
Während die Kategorie Sekt g.U. Klassik für Frische und Unbeschwertheit steht und einfach Freude machen soll, muss Sekt g.U. Reserve mit 18 Monaten schon eine deutlich längere Reifezeit auf der Hefe aufweisen, zudem ist Flaschengärung obligatorisch. Damit befinden wir uns etwa in der Liga von Spumante, Cava und französischem Crémant. Sekt g.U. Große Reserve schließlich hat den berechtigten Anspruch, sich mit den besten Schaumweinen der Welt auf Augenhöhe zu messen, also mit Franciacorta und Champagner.
Alle Qualitätsstufen von Sekt g.U. – Klassik, Reserve und auch Große Reserve – sind hervorragende Begleiter zu vielen Gerichten. In Kombination mit Speisen wirkt die Kohlensäure nämlich als Aromenverstärker. Es gilt: je körperreicher der Sekt, desto kräftiger kann die Speise dazu ausfallen.
Qualitätspyramide österreichischer Sekt g.U.
Sekt g.U. Klassik
Die Stufe „Klassik“ definiert strengere Mindestanforderungen als die Basis-Kategorie für Qualitätsschaumwein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung („Österreichischer Sekt“). Sie garantiert vor allem die Herkunft der Trauben aus einem österreichischen Bundesland sowie eine Mindestlagerzeit des Sekts auf der Hefe von 9 Monaten unabhängig von der Herstellungsmethode.
Perfekt als Aperitif geeignet, harmoniert Sekt g.U. Klassik auch wunderbar mit leicht geräucherten Speisen, etwa Süßwasserfischen wie Forelle und Saibling, sowie mit leichtem, auch pikantem Fingerfood.
Voraussetzungen für einen Sekt g.U. Klassik sind:
- Ernte der Trauben in einem einzigen Bundesland
- Ausschließlich Qualitätsweinrebsorten
- Mindestens 9 Monate Lagerung auf der Hefe
- Alle Methoden erlaubt, die zur Sekterzeugung geeignet sind
- Verkauf frühestens am 22.10. des auf die Ernte folgenden Jahres
- Alle Stilistiken, Dosagen und „Farben“ (weiß, rosé, rot) erlaubt
- Max. Alkoholgehalt von 12,5 % vol.
- Verpflichtende Angabe eines Bundeslandes als geschützte Ursprungsbezeichnung, wobei eine nähere geographische Angabe als das Bundesland unzulässig ist
Sekt g.U. Reserve
Ab der Stufe „Reserve“ sind ausschließlich Sekte zugelassen, die nach der Traditionellen Methode (Flaschengärung) produziert wurden. Die Trauben und Grundweine müssen aus einem generischen Weinbaugebiet stammen (Bundesland), zudem ist eine Reifezeit auf der Hefe von mindestens 18 Monaten vorgeschrieben.
Sekt g.U. Reserve ist der goldene schäumende Mittelweg und ein entsprechend vielseitiger Speisenbegleiter: kräftigere Antipasti, helles Fleisch, Geflügel, gut gewürzte Gemüsegerichte, Reis- und Pastagerichte – die Liste ließe sich endlos fortführen. Tipp: Mit etwas Restsüße wird die Reserve zum genialen Käse-Begleiter!
Voraussetzungen für einen Sekt g.U. Reserve sind:
- Ausschließlich Qualitätsweinrebsorten
- Ausschließlich Traditionelle Flaschengärung
- Mindestens 18 Monate Lagerzeit auf der Hefe
- Verkauf frühestens am 22.10. des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres (nach 2 Jahren)
- Ausschließlich brut, extra brut oder brut nature, bzw. ein Restzuckergehalt von höchstens 12 g/l
- Verpflichtende Angabe eines Bundeslandes, wobei eine nähere geographische Angabe unzulässig ist
- Ausbeutesatz höchstens 60 % (Saft der Traubenmenge)
- Handlese verpflichtend (max. Schütthöhe 35 cm)
- Ganztraubenpressung
- Derzeit keine Eingrenzung des Alkoholgehalts nach unten oder oben
Sekt g.U. Große Reserve
Für die höchste Stufe Große Reserve, also die flaschenvergorenen Spitzensekte, dürfen die Trauben nur in einer einzigen Weinbaugemeinde gelesen und nach dieser bezeichnet werden (z. B. Poysdorf, Langenlois, Gols, Gamlitz …), wobei Riedenbezeichnungen zusätzlich möglich sind. Nach der Flaschengärung und Reifezeit auf der Hefe von mindestens 30 Monaten kommen die Sekte dieser Kategorie frühestens drei Jahre nach der Ernte auf den Markt.
Mit seiner substanzreichen, aber äußerst eleganten Struktur brilliert Sekt g.U. Große Reserve als Solo-Player zu besonderen Anlässen – und vielmehr noch als Begleiter kräftigerer Speisen: Den letzten Schliff verleiht er etwa körperreichen Gemüsegerichten, hellem Fleisch und Geflügel, aber auch Pasteten, Meeresfrüchten sowie üppigerem Fisch wie Räucherlachs und – mit etwas Restsüße – süßlich-scharf gewürzten asiatischen Fischspeisen.
Voraussetzungen für einen Sekt g.U. Große Reserve sind:
- Ernte und Pressung der Trauben in einer einzigen Gemeinde
- Ausschließlich Qualitätsweinrebsorten
- Ausschließlich Traditionelle Flaschengärung
- Mindestens 30 Monate Lagerzeit auf der Hefe
- Verkauf frühestens am 22.10. des dritten auf die Ernte folgenden Jahres (nach 3 Jahren)
- Ausschließlich brut, extra brut oder brut nature bzw. ein Restzuckergehalt von höchstens 12 g/l
- Verpflichtende Angabe eines Bundeslandes und einer Gemeinde bzw. eines Gemeindeteils. Darüber hinaus ist die Angabe von Großlagen oder Rieden möglich.
- Ausbeutesatz höchstens 50 % (Saft der Traubenmenge)
- Handlese verpflichtend (max. Schütthöhe 35 cm)
- Ganztraubenpressung
- Pressung im Gerichtsbezirk der Traubenherkunft / Mosttransport erlaubt
- Derzeit keine Eingrenzung des Alkoholgehalts nach unten oder oben
Beispiele für die korrekte Schreibweise in Weinkarten
2019 Grüner Veltliner brut Sekt Klassik Niederösterreich g.U., Weingut Mustermann
2018 Cuvée extra brut Sekt Reserve Burgenland g.U., Weingut Musterfrau
2016 Rosé brut Sekt Große Reserve Steiermark g.U. Leibnitz, Weingut Musterperson
Prüfung durch die Bundesämter für Weinbau
Sekt g.U. Klassik, Sekt g.U. Reserve und Sekt g.U. Große Reserve dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Verkehrsfähigkeit vom Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt oder der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg bescheidmäßig festgestellt worden ist.

Erkennungszeichen „Geschützter Ursprung. Geprüfte Qualität.“
Sekt g.U. Klassik, Sekt g.U. Reserve und Sekt g.U. Große Reserve dürfen nur in Glasflaschen abgegeben oder am Ort der Verabreichung ausgeschenkt werden, wenn die Flasche mit dem spezifischen Zeichen „Geschützter Ursprung. Geprüfte Qualität.“ versehen ist.