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Neues EU-Rebflächensystem

Weingesetznovelle tritt ab 1. Jänner 2016 in Kraft.

„Bekanntlich hat die EU ein neues Weinflächen-Regime beschlossen, das die moderate Entwicklung des europäischen Weinbaus zum Ziel hat. Die bisherigen Rebflächenkontingente werden von einem Genehmigungssystem abgelöst. So können in Zukunft gerodete Weinflächen in gleicher Größe wieder ausgepflanzt werden, neue Weinflächen brauchen eine eigene Genehmigung. Jedes Land darf aber nicht mehr als ein Prozent seiner Weinbaufläche für Neuauspflanzungen erlauben. In Österreich ist es ein langjähriges Faktum, dass Weinbauern, beispielsweise auf auslaufenden Betrieben, immer wieder Rebflächen roden und diese dann nicht wieder auspflanzen. Daher ist davon auszugehen, dass die gesamtösterreichische Weinbaufläche auch unter dem neuen System relativ konstant bleibt. Daher werden wir in Österreich bis zu ein Prozent unserer Weinbaufläche an Neuauspflanzungen genehmigen, um sicher zu stellen, dass unser derzeitiges Weinbaupotenzial langfristig erhalten bleibt“, erklärte dazu Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager.

Das Bild zeigt steirische Weingärten. Copyright: Österreich Wein Marketing/Armin Faber

Wie funktioniert neues EU-System?

© ÖWM/Armin Faber

Wie funktioniert neues EU-System?

Das bisherige Rebflächenkontigentsystem wird vom neuen Rebflächengenehmigungssystem abgelöst. Anstelle aufgrund eines Kontingentes kann ein Winzer zukünftig nur dann einen Weingarten auspflanzen, wenn er eine gleichgroße Fläche zuvor gerodet hat (Wiederbepflanzung) oder wenn er sich für diese Fläche eine Genehmigung besorgt (Neuauspflanzung). Ein Mitgliedsland kann für Neuauspflanzungen pro Jahr Genehmigungen bis maximal ein Prozent seiner Weinbaufläche aussprechen. Das bedeutet, dass in Österreich pro Jahr maximal 445 Hektar neu bzw. zusätzlich ausgepflanzt werden dürfen. Gerodete Flächen können innerhalb von drei Jahren innerhalb eines Betriebes wiederausgepflanzt werden. Dieses Auspflanzrecht darf aber nicht an andere Betriebe weitergegeben werden. Das neue System wird mit 1. Jänner 2016 umgesetzt, wobei Altkontingente innerhalb einer Frist noch ausgepflanzt werden dürfen.

Weingesetznovelle in Begutachtung

Aufgrund der EU-Marktordnung hat die Verwaltung dieser Rebflächenverzeichnisse (Weinbaukataster) zukünftig auf Basis eines integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (Invekos) zu erfolgen. Die weinbautreibenden Bundesländer, die derzeit für die Führung der Rebflächenverzeichnisse verantwortlich sind, haben sich daher zukünftig des in Österreich etablierten Invekossystems der Agrarmarkt Austria (AMA) zu bedienen. Die Umsetzung dieses Vorhabens bedarf natürlich einer entsprechenden Vorlauf- und Umsetzungszeit. Die gesetzliche Grundlage soll mit der derzeit in Begutachtung befindlichen Weingesetznovelle geschaffen werden.

Wo liegt der Unterschied?

Der große Unterschied des neuen Systems (Invekos-integriert) zum bisherigen Weinbaukatastersystem ist folgender: Das System geht von der Verwaltung der tatsächlich bewirtschafteten Fläche aus, sprich von einem Nettoflächensystem. Das bisherige Weinbaukatastersystem auf den Bezirksverwaltungsbehörden hat vielfach auch mit einem Bruttoflächensystem gearbeitet, das heißt, dass die zum Grundstück gehörenden nicht bewirtschaftbaren Flächen, wie Böschungen, Raine, Gebüschgruppen und andere miterfasst waren. Daher wird zukünftig genau auf die tatsächlich mit Rebstöcken bestockte Rebfläche Bezug genommen. Durch die elektronische österreichweite Verwaltung des Weinbaupotenziales können in Zukunft auf Knopfdruck auch Statistiken im Hinblick auf das Alter der Rebstöcke bzw. über die Verteilung der Rebsorten erstellt werden.

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