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Nationalrat beschließt Neuregelung der Weinmarketingbeiträge

Am letzten Nationalratsplenumstag dieser Legislaturperiode Anfang Juli wurden nach langen Verhandlungen die Änderungen des AMA-Gesetzes sowie des Weingesetzes zur Neuregelung der Weinmarketingbeiträge mit der erforderlichen Mehrheit verabschiedet.

Ein Bild zeigt das österreichische Palamentsgebäude in Wien, © Parlamentsdirektion/Peter Korrak.
© Parlamentsdirektion/Peter Korrak

Diese Neuregelung wurde durch Budgetkürzungen der Bundesmittel im Jahr 2011, vor allem aber aufgrund einer nicht möglichen Valorisierung der Branchenbeiträge (Beiträge der Winzer und des Weinhandels) seit 1996, notwendig. Die Österreich Wein Marketing (ÖWM), die diese Mittel zur Dachwerbung des österreichischen Weins – neben Länderbeiträgen der weinbautreibenden Bundesländer – erhält, begrüßt die neue Beitragsregelung und sieht die weiterhin erfolgreiche Bewerbung des österreichischen Weins im In- und Ausland gesichert. Das neue System bringt einheitliche Beiträge und soll durch elektronische Erhebung effizienter eingehoben werden.

Literbeitrag ersetzt Flächenbeitrag

Anstelle des Flächenbeitrages von 55 Euro pro Hektar bewirtschafteter Weingartenfläche für Winzer und dem Literbeitrag für Handelsbetriebe wird nun generell ein Literbeitrag eingehoben. Zukünftig hat jeder Betrieb jeweils für seinen geernteten Wein und für seinen in Flaschen in Verkehr gebrachten Wein einen Marketingbeitrag zu leisten. Den Basisbeitrag bezahlt jeder Betrieb, der pro Jahr mehr als 3.000 Liter erntet, auf Grundlage seiner Erntemeldung zum 30. November. Der Flaschenbeitrag ist von jedem Betrieb für den in Verkehr gesetzten Flaschenwein auf Grundlage der Bestandsmeldung zum 31. Juli zu leisten. Dazu zählen auch der in Verkehr gesetzte Schaumwein sowie die im Fass exportierte Menge Wein. Um die Einhebungskosten niedrig zu halten, wurde das Weingesetz dahingehend geändert, dass die Ernte- und Bestandsmeldungen möglichst in elektronischer Form zu erfolgen haben. Die Höhe des Basisbeitrages sowie des Flaschenbeitrages ist durch eine Verordnung der AMA festzusetzen (politisch akkordiert ist jeweils 1,1 Cent pro Liter).

Durch die Bindung der Beiträge an die jeweilige Erntemenge muss die ÖWM in ernteschwachen Jahrgängen jedoch mit einer direkten Reduzierung des Budgets rechnen.
 

Geschaffene Gleichbehandlung

„Das neue Beitragssystem gewährleistet, dass jeder Liter österreichischer Wein gleich belastet wird. Die vielen Ausnahmen von früher wurden damit beseitigt und zudem wird durch die Verwendung der elektronischen Ernte- und Bestandsmeldungen der Einhebungsaufwand deutlich reduziert. Dadurch sollen auch mehr Mittel für die ÖWM zur Verfügung stehen“, kommentiert Josef Pleil, Präsident des Österreichischen Weinbauverbandes und maßgeblich Beteiligter an der Neuordnung der Beiträge. „Für Winzer, die ihre Weine selbst vermarkten, entsteht zwar ein zusätzlicher Aufwand, jedoch sind es auch diese Winzer, die von der Dachwerbung der ÖWM besonders profitieren.“

Branche schätzt Arbeit der ÖWM

Der Vorschlag zur Neuregelung wurde innerhalb der Weinwirtschaft erarbeitet und fand einhellige Zustimmung der gesamten Branche. Auch die Sektindustrie hat die Vorteile einer gesamten Weinwerbestrategie erkannt und leistet nun erstmals Beiträge zur Dachwerbung. Für die parlamentarische Umsetzung zeichnete Nationalrat Johannes Schmuckenschlager, selbst ÖWM-Aufsichtsrat, verantwortlich.

„Diese Bereitschaft, künftig höhere Beiträge zu leisten, sehen wir als enorme Wertschätzung der Branche für die Arbeit der ÖWM“, freut sich Willi Klinger, Geschäftsführer der ÖWM. „Durch die Sicherung der Finanzierung wird es uns ermöglicht, weiter erfolgreich mit der österreichischen Weinwirtschaft und unserem weltweiten Netz an Kontakten im Sinne unserer Winzer und Weinhändler zusammen zu arbeiten.“