Molterer: EU-Weinmarktordnung bringt Österreichs Weinbauern 85 Millionen Schilling jährlich
Mit der reformierten Gemeinsamen Marktorganisation für Wein soll die strukturelle Wein-Überproduktion der EU nicht mehr wie früher durch Marktintervention (Destillation, Lagerhaltung etc.) sondern durch aktive Anpassung der Produktion an die Markterfordernisse bekämpft werden. Obwohl in Österreich keine strukturelle Überproduktion bei Wein vorliegt, erhalten auch wir erstmals die Möglichkeit, im Weinbereich an offensiven Beihilfeprogrammen teilzunehmen und somit bedeutende Fördermittel aus EU-Töpfen anzusprechen.
Das Landwirtschaftsressort und der Bundesweinbauverband haben bereits die für Österreich zweckmäßigen Maßnahmen in sogenannten Umstellungsplänen festgelegt, aus dem jeder Weinbautreibende die für seinen Betrieb geeigneten Maßnahmen auswählen kann. Dazu zählen Sortenumstellung, Erhöhung der Stockzahl (was die Belastung pro Einzelpflanze verringert), Kommassierungen, Verlegung von Rebflächen in Hang- und Steillagen (was die Gefahr von Frostschäden deutlich reduziert und qualitativ hochwertige Trauben hervorbringt), die Anlage von Böschungs- und Steinmauerterrassen (was einen wichtigen Schutz vor Erosion bedeutet), Bewässerung zur Qualitätssicherung sowie eine angemessene Entschädigung des Einkommensausfalls bei Rodungen.
Die Akzeptanz des Programms unter den Weinbautreibenden ist ausgesprochen groß. Im ersten Halbjahr 2001 konnten bereits mehr als 3.000 Beihilfeansuchen über eine Fläche von rund 2.450 Hektar und ein Gesamt-Beihilfenvolumen von 272 Millionen Schilling genehmigt werden. Zu den begehrtesten Maßnahmen zählen die Sortenumstellung, Bewässerungsflächen sowie Böschungs- und Mauerterrassen.
Bei der Maßnahme Sortenumstellung geht der Trend in Österreich eindeutig zum Rotwein. Dies ist insofern verständlich, als in Österreich 40 Prozent des konsumierten Weins Rotwein ist, sein Anteil an der österreichischen Weinproduktion aber nur bei 25 Prozent liegt. Durch die Umstellungsaktion wird also in erster Linie das strukturelle Defizit in der österreichischen Rotweinproduktion behoben. Spitzenreiter bei den neu ausgepflanzten Rotweinsorten ist übrigens Zweigelt, gefolgt von Blaufränkisch, St. Laurent. Bei den Weißweinen wird nach wie vor auf den heimischen Grünen Veltliner gesetzt, gefolgt von Welschriesling, Chardonnay und Riesling.
Nationales Weinkomittee stärkt Weinwirtschaft
Im ersten Halbjahr 2001 wurde in Österreich ein Nationales Weinkomitee eingerichtet. Die Mitglieder wurden von Minister Molterer auf Vorschlag der Landwirtschaftskammern und der Wirtschaftskammer ernannt. In weiterer Folge sollen regionale Weinkomitees etabliert werden, von denen sich die ersten voraussichtlich noch diesen Herbst konstituieren werden.
Ihre Aufgabe soll es sein, den Weinmarkt aktiv mitzugestalten. So sollen sie beispielsweise Marktforschung betreiben und darauf aufbauend Vermarktungsstrategien entwerfen aber auch Entscheidungen treffen über regionale Herkunftstypen, analytische Kriterien festlegen oder Standortverträge abschließen.
Die Konstituierung dieser Organisationen ist ein historischer Durchbruch, zumal mit der Etablierung der Selbstbestimmung und Selbstverwaltung in der österreichischen Weinwirtschaft ein vollkommen neuer Weg beschritten wird, der letztlich zur Stärkung unserer heimischen Herkünfte führen soll, erklärte Minister Molterer abschließend.