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Thermenregion finalisiert DAC-Prozess in Österreich

Als letztes Gebiet schützt die Thermenregion ihre herkunftstypischen Weine im DAC-System. Die autochthonen Weißweinsorten Rotgipfler und Zierfandler sowie die Burgundersorten (Chardonnay, Weißburgunder, St. Laurent und Pinot Noir) stehen im Fokus. Eingeteilt werden die DAC-Weine in die drei Herkunftsstufen Gebietswein – Ortswein – Riedenwein. Start ist der Jahrgang 2023.

Ried Mandel-Höh mit Urbanuskapelle, Gumpoldskirchen, im Weinbaugebiet Thermenregion
© ÖWM / Robert Herbst
Die herkunftstypischen Weine aus der Ried Mandel-Höh sind ab der Ernte 2023 durch das DAC-System geschützt.

„Es ist vollbracht“, freut sich Heinrich Hartl, Obmann Regionales Weinkomitee Thermenregion, über den erfolgreichen Abschluss des Projekts „Thermenregion DAC“. Damit ist auch der 20-jährige DAC-Prozess in Österreich, der 2003 so erfolgreich mit dem Weinviertel DAC begann, finalisiert.

Herkunftspyramide integriert Leitsorten und Vielfalt

Ab der Ernte 2023 gibt es die ersten DAC-Weine aus dem niederösterreichischen Weinbaugebiet. Die dreistufige Herkunftspyramide für Thermenregion DAC berücksichtigt an der Spitze bei den Riedenweinen neben den Leitsorten Zierfandler, Rotgipfler, St. Laurent und Pinot Noir auch Weißburgunder und Chardonnay. Bei den Ortsweinen werden zusätzlich Grauburgunder und Zweigelt (Rotburger) unter dem DAC-Siegel abgefüllt. Die Ortsweine der Thermenregion tragen als Herkunftsbezeichnung Perchtoldsdorf, Gumpoldskirchen, Tattendorf, Wiener Neustadt und Bad Vöslau. Die Weinsorten für die Gebietsweine Thermenregion DAC (ohne Nennung von Gemeinde oder Riede) wurden um Neuburger, Gemischter Satz und Blauer Portugieser im Sinne der Tradition der großen Vielfalt erweitert.

Der DAC-Kreis schließt sich

„Ich freue mich sehr, dass wir mit der Thermenregion nun die DAC-Familie komplettieren konnten!“, kommentiert Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing (ÖWM), und ergänzt: „Das DAC-System ist eine österreichische Erfolgsgeschichte: Es erlaubt jedem Gebiet, seine herkunftstypischen Weinstile gesetzlich zu schützen. Das ist in der Weinwelt enorm wichtig, denn: Rebsorten sind austauschbar, Herkünfte nicht!“ Auch Johannes Schmuckenschlager, Präsident des Weinbauverbands Österreich, freut sich: „Das österreichische DAC-System ist nach 20 Jahren abgeschlossen!“

Ortsübergreifende Weinbaugemeinden zur besseren Vermarktung

Bei der Pressekonferenz „Thermenregion DAC“ Ende Mai in Baden bei Wien wurden die wichtigsten Punkte der DAC-Verordnung, die aktuell in der letzten Phase der gesetzlichen Implementierung ist, sowie die Vermarktungsstrategie präsentiert. Um in Zukunft die Weine der Thermenregion auf dem nationalen und internationalen Weinparkett noch besser vermarkten zu können, haben sich die Winzer*innen der Thermenregion dazu entschlossen, im Rahmen der DAC-Verordnung – über politische Ortsgrenzen hinaus – größere Weinbaugemeinden zu schaffen. So können z. B. ab dem Jahrgang 2023 unter der Bezeichnung „Thermenregion DAC Gumpoldskirchen“ Weine aus den politischen Katastralgemeinden Pfaffstätten, Traiskirchen, Guntramsdorf und Mödling vertrieben werden. „Diese Neuordnung ist vielleicht anfangs etwas ungewohnt, aber für die Zukunft machen uns die größer gefassten ortsübergreifenden Weinbaugemeinden Perchtoldsdorf, Gumpoldskirchen, Tattendorf, Wiener Neustadt und Bad Vöslau konkurrenzfähiger“, betont Heinrich Hartl.

Verkostungen der ersten Thermenregion-DAC-Weine sind für das Frühjahr 2024 geplant.

© Harry Winkelhofer
Das Podium bei der Pressekonferenz „Thermenregion DAC“ Ende Mai in Baden bei Wien (v.l.n.r.): Michael Wollinger (GF Wienerwald Tourismus), Reinhard Zöchmann (Präsident Weinbauverband NÖ), Johannes Schmuckenschlager (Präsident Weinbauverband Österrreich), Heinrich Hartl (Obmann Regionales Weinkomitée), Norbert Totschnig (BM für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft), Ulrike Hager (Leitung Gebietsmarketing & Kooperationen Österreich, ÖWM), Klaus Goldmann (GF Wein Niederösterreich Marketing GmbH).

Was bedeutet DAC?

Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Wenn also auf einem Weinetikett der Name eines Weinbaugebiets in Kombination mit „DAC“ steht, hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im angegebenen Gebiet geerntet wurden. Ein DAC-Wein darf nur aus den für dieses Gebiet festgelegten Rebsorten erzeugt werden und muss allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es 18 DAC-Weinherkünfte. Weine, die den DAC-Anforderungen nicht entsprechen, tragen die Herkunft des jeweiligen Bundeslandes und sind Teil der Weinvielfalt auf dieser Herkunftsebene.

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© ÖWM / Anna Stöcher

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