Grundlage für offizielle Lagenklassifikation geschaffen
Seit längerem existieren in Österreich diverse Initiativen zur Klassifikation von Wein-Einzellagen – in Österreich „Rieden“ genannt – auf privater Basis. Diese kennzeichnen jene Lagen ihrer Mitglieder, die Bekanntheit dafür erlangt haben, erstklassige Weine hervorzubringen. Nach intensiver Vorarbeit wurde nun mit der Weinrecht-Sammelverordnung 2023 die gesetzliche Grundlage für ein offizielles landesweites Klassifikationssystem geschaffen. Diese sieht zwei Stufen vor: Zunächst können Rieden als „Erste Lage“ klassifiziert werden. Frühestens fünf Jahre danach können sie als „Große Lage“ festgelegt werden.
„Mit der Sammelverordnung 2023 wurde die Basis geschaffen, dass Österreichs Rieden nach einem einheitlichen System offiziell klassifiziert werden können“, kommentiert Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing (ÖWM). Er ergänzt: „Die Entscheidung, Rieden zu klassifizieren, obliegt jedem Gebiet selbst, denn die Bedeutung von Einzellagen ist in jedem Gebiet unterschiedlich ausgeprägt.“
Niedrigerer Hektarhöchstertrag und Handlese Voraussetzung
Als Basis für die Lagenklassifikation legt die Verordnung allgemeine Bedingungen fest. So dürfen die Begriffe „Erste Lage“ und „Große Lage“ beispielsweise nur für DAC-Weine aus klassifizierten Rieden verwendet werden. Das Weinbaugebiet, aus dem der Wein stammt, muss zudem die drei DAC-Stufen Gebietswein – Ortswein – Riedenwein definiert haben. Darüber hinaus sieht die Verordnung für die Verwendung der Bezeichnungen „Erste Lage“ bzw. „Große Lage“ einen niedrigeren Hektarhöchstertrag als den gesetzlich vorgeschriebenen und eine Lese per Hand vor.
Detaillierte Dokumentation für Klassifizierung notwendig
Damit ein Weinbaugebiet seine Top-Lagen klassifizieren kann, muss das Regionale Weinkomitee sie beim Nationalen Weinkomitee einreichen. Für jede Ried muss ein Klassifizierungsdokument mit detaillierten Informationen erstellt werden: etwa zur historischen Bedeutung der Ried, zu ihrer Homogenität in Bezug auf Boden, Geologie, Klima und Exposition, aber auch zu Vermarktungsmenge und -wert der Weine, die aus der Ried gewonnen werden. Dargelegt werden müssen zudem weitere Faktoren, die das Qualitätspotenzial der Ried aufzeigen – z. B. nationale und internationale Weinbewertungen. Damit der Begriff „Große Lage“ verwendet werden kann, muss eine Ried mindestens fünf Jahre als „Erste Lage“ klassifiziert sein und es müssen weitere Bedingungen für die Bezeichnung „Große Lage“ festgelegt werden.
Chris Yorke betont: „Eine offizielle Lagenklassifikation auf nationaler Ebene ist ein sehr herausforderndes Unterfangen. Wir werden den Prozess mit den Gebieten in den nächsten Jahren daher Schritt für Schritt gehen und die gewonnenen Erfahrungen kontinuierlich austauschen.“ Mit den ersten Klassifizierungen von Rieden als „Erste Lage“ wird nicht vor 2025 zu rechnen sein.
- „Erste Lage“
- „Große Lage“ (frühestens 5 Jahre nach „Erste Lage“)
- DAC-Weine aus klassifizierten Rieden
- niedrigerer Hektarhöchstertrag als gesetzlich vorgeschrieben
- Handlese
- Regionale Weinkomitees reichen Rieden bei Nationalem Weinkomitee ein
- Klassifizierungsdokument für jede eingereichte Ried mit Infos zu u. a.:
- historische Bedeutung der Ried
- Homogenität hinsichtlich Boden, Geologie, Klima und Exposition
- nationale und internationale Bewertungen der Weine aus dieser Ried
- Erste Klassifizierungen nicht vor 2025 zu erwarten
Österreich Wein Marketing GmbH
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