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Grundlage für offizielle Lagenklassifikation geschaffen

Mit der kürzlich verabschiedeten Weinrecht-Sammelverordnung wurde die gesetzliche Basis für eine offizielle Lagenklassifikation in Österreich geschaffen. Vorgesehen sind die Stufen „Erste Lage“ und „Große Lage“. Die Klassifizierung erfolgt anhand eines streng definierten Kriterienkatalogs. Mit den ersten Klassifizierungen wird nicht vor 2025 zu rechnen sein.

Ein Bild zeigt das Traisental.
© ÖWM / WSNA
Mit der Weinrecht-Sammelverordnung 2023 wurde die gesetzliche Grundlage für ein offizielles landesweites Klassifikationssystem geschaffen.

Seit längerem existieren in Österreich diverse Initiativen zur Klassifikation von Wein-Einzellagen – in Österreich „Rieden“ genannt – auf privater Basis. Diese kennzeichnen jene Lagen ihrer Mitglieder, die Bekanntheit dafür erlangt haben, erstklassige Weine hervorzubringen. Nach intensiver Vorarbeit wurde nun mit der Weinrecht-Sammelverordnung 2023 die gesetzliche Grundlage für ein offizielles landesweites Klassifikationssystem geschaffen. Diese sieht zwei Stufen vor: Zunächst können Rieden als „Erste Lage“ klassifiziert werden. Frühestens fünf Jahre danach können sie als „Große Lage“ festgelegt werden.

„Mit der Sammelverordnung 2023 wurde die Basis geschaffen, dass Österreichs Rieden nach einem einheitlichen System offiziell klassifiziert werden können“, kommentiert Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing (ÖWM). Er ergänzt: „Die Entscheidung, Rieden zu klassifizieren, obliegt jedem Gebiet selbst, denn die Bedeutung von Einzellagen ist in jedem Gebiet unterschiedlich ausgeprägt.“

Niedrigerer Hektarhöchstertrag und Handlese Voraussetzung

Als Basis für die Lagenklassifikation legt die Verordnung allgemeine Bedingungen fest. So dürfen die Begriffe „Erste Lage“ und „Große Lage“ beispielsweise nur für DAC-Weine aus klassifizierten Rieden verwendet werden. Das Weinbaugebiet, aus dem der Wein stammt, muss zudem die drei DAC-Stufen Gebietswein – Ortswein – Riedenwein definiert haben. Darüber hinaus sieht die Verordnung für die Verwendung der Bezeichnungen „Erste Lage“ bzw. „Große Lage“ einen niedrigeren Hektarhöchstertrag als den gesetzlich vorgeschriebenen und eine Lese per Hand vor.

Ein Bild zeigt Hände mit einer Rebschere.
© ÖWM /Robert Herbst
Die Handlese ist im Kriterienkatalog der offiziellen Lagenklassifikation gesetzlich vorgeschrieben.

Detaillierte Dokumentation für Klassifizierung notwendig

Damit ein Weinbaugebiet seine Top-Lagen klassifizieren kann, muss das Regionale Weinkomitee sie beim Nationalen Weinkomitee einreichen. Für jede Ried muss ein Klassifizierungsdokument mit detaillierten Informationen erstellt werden: etwa zur historischen Bedeutung der Ried, zu ihrer Homogenität in Bezug auf Boden, Geologie, Klima und Exposition, aber auch zu Vermarktungsmenge und -wert der Weine, die aus der Ried gewonnen werden. Dargelegt werden müssen zudem weitere Faktoren, die das Qualitätspotenzial der Ried aufzeigen – z. B. nationale und internationale Weinbewertungen. Damit der Begriff „Große Lage“ verwendet werden kann, muss eine Ried mindestens fünf Jahre als „Erste Lage“ klassifiziert sein und es müssen weitere Bedingungen für die Bezeichnung „Große Lage“ festgelegt werden.

Chris Yorke betont: „Eine offizielle Lagenklassifikation auf nationaler Ebene ist ein sehr herausforderndes Unterfangen. Wir werden den Prozess mit den Gebieten in den nächsten Jahren daher Schritt für Schritt gehen und die gewonnenen Erfahrungen kontinuierlich austauschen.“ Mit den ersten Klassifizierungen von Rieden als „Erste Lage“ wird nicht vor 2025 zu rechnen sein.

Gesetzliche Grundlage für offizielle Lagenklassifikation
Weinrecht-Sammelverordnung schafft gesetzliche Basis
Zwei Stufen:
  • „Erste Lage“
  • „Große Lage“ (frühestens 5 Jahre nach „Erste Lage“)
Bedingungen für Verwendung der Begriffe „Erste Lage“ und „Große Lage“ u. a.:
  • DAC-Weine aus klassifizierten Rieden
  • niedrigerer Hektarhöchstertrag als gesetzlich vorgeschrieben
  • Handlese
Klassifizierungsprozess:
  • Regionale Weinkomitees reichen Rieden bei Nationalem Weinkomitee ein
  • Klassifizierungsdokument für jede eingereichte Ried mit Infos zu u. a.:
    • historische Bedeutung der Ried
    • Homogenität hinsichtlich Boden, Geologie, Klima und Exposition
    • nationale und internationale Bewertungen der Weine aus dieser Ried
  • Erste Klassifizierungen nicht vor 2025 zu erwarten

Österreich Wein Marketing GmbH

Chris Yorke, Geschäftsführer der ÖWM
© ÖWM / Anna Stöcher

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