Die Schweiz zählt zu den bedeutendsten Märkten für hochqualitative Weine und hat sich durch kontinuierliche Zuwächse seit 2020 wertmäßig zum zweitwichtigsten Exportland für heimischen Wein entwickelt.
Derzeit ist österreichischer Wein vorwiegend in der Deutschschweiz und dort vor allem in der Gastronomie und im Fachhandel erhältlich. Die zehn größten Handelshäuser importieren rund 65 % aller Weine, Großteil davon der Detailhandel. Bisher finden sich allerdings nur vereinzelt Weine aus Österreich in deren Sortiment. Die Schweizer*innen trinken vorwiegend kräftige Rotweine aber auch der zunehmende Weißweinkonsum in der Schweiz ist eine Chance, den Absatz österreichischer Weine in der Schweiz zu steigern.
41.285 km²
8,776 Mio.
CHF Schweizer Franken, 1 CHF=100 Rappen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Ansprechpersonen im ÖWM Team
Anika Satzinger
Teamleitung UK | CH | Benelux | CEE
Anika Satzinger, BA
Teamleitung UK | CH | Benelux | CEE
Luise Kopeszki
Team CH | Skandinavien
Luise Kopeszki, BA
Team CH | Skandinavien
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Ihr Anliegen:
internationale
Exportländer
Märkte International
Events, Importeure, Betriebe & Weine im Markt
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Geschenk- und Mustersendungen
Geschenksendungen von Privatpersonen im Ausland an Privatpersonen in der Schweiz sind bis zu einem Warenwert von CHF 100,- abgabenfrei, ausgenommen sind jedoch Tabakfabrikate und alkoholische Getränke. Bereits die Sendung einer Flasche Wein von einer Firma an einen Kunden (z.B. als Dank oder als Weihnachtsgruß) wird nicht mehr als Geschenksendung qualifiziert.
Mustersendungen dürfen den Warenwert von CHF 100,- nicht übersteigen. Bei Wein gelten als Muster zudem nur Musterfläschchen bis 3dl, bei Spirituosen nur bis 2dl Inhalt. Nicht als Warenmuster gelten Wein und Spirituosen in Fläschchen, die im Detailhandel erhältlich sind.
Im Reiseverkehr können Privatpersonen max. 5 l Wein zollfrei und darüber hinaus zu 2 CHF pro Liter in die Schweiz einführen. Die steuerliche Freigrenze gilt für 5 Liter bis 18 % vol. und 1 Liter über 18 % vol. Dieser abgabenfreie Reiseproviant wird Personen ab 17 Jahren pro Tag zugestanden.
Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren (inkl. der Wert aller Lebensmittel) die 300 Franken, muss in jedem Fall auch die Mehrwertsteuer bezahlt werden. Die Zollanmeldung kann ohne Probleme direkt an der Grenze erfolgen. Ist der Grenzposten nicht besetzt, so kann man via schriftliche Selbstanmeldung bei den Anmeldeboxen die Ware anmelden. Diese Form der Zollanmeldung ist allerdings nur für Waren zulässig, die nicht für den Handel bestimmt sind!
Für die Einfuhr von Wein als Handelsware eine gültige Generaleinfuhrbewilligung bestehen und die Warenanmeldung zwingend in elektronischer Form via e-dec erfolgen.
Wichtige Adressen am Exportmarkt Schweiz
Österreichs AußenwirtschaftsCenter Zürich
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK)
Falstaff Schweiz
Chefredakteur: Dominik Vombach & Benjamin Herzog
Verantwortlich für Österreich Content: Peter Moser
Intervinum AG
Chefredakteur:
Thomas Vaterlaus
Schweizer Weinzeitung
Chefredakteur: Wolfram Meister
Marmite
Weinseller Journal
Chefredakteurin: Chandra Kurt
Feiertage in der Schweiz
FEIERTAG | DATUM |
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