Qualitätswein

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Die Bezeichnung „Qualitätswein“ dürfen nur Weine tragen, die aus einer oder mehreren der 35 zugelassenen Qualitätsrebsorten erzeugt wurden und aus einem gesetzlich definierten Weinbaugebiet mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) stammen.
Qualitätsweine werden von einem Bundesamt kontrolliert und tragen auf dem Etikett eine staatliche Prüfnummer. Originalabfüllungen von Qualitätswein erkennt man an der rot-weiß-roten Banderole auf der Flaschenkapsel. Das Mindestmostgewicht für Qualitätswein beträgt 15° KMW (Klosterneuburger Mostwaage, 1 KMW entspricht ca. 5°Oechsle), der Hektarhöchstertrag ist 9.000 kg/ha (67,5 hl/ha). Qualitätsweine mit einem Mostgewicht von mindestens 17° KWM bei einem natürlichen Alkoholgehalt von max. 13% dürfen als „Kabinett“ bezeichnet werden.
Die bunte Vielfalt der österreichischen Qualitätsweine wird unter den Bezeichnungen der generischen Weinbaugebiete Niederösterreich, Burgenland, Steiermark oder Wien vermarktet. Hier können die Betriebe aus 35 Sorten und den verschiedensten Weinstilen frei wählen.

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Generische Ebene | |||
|---|---|---|---|
Niederösterreich | Burgenland | Steiermark | Wien |
Vielfalt und Spielraum | |||
Andere Bundesländer:
Kleine Weinbauflächen gibt es auch in den anderen Bundesländern. Wenn diese Weine den Anforderungen für Qualitätswein entsprechen (Qualitätsweinrebsorten, staatliche Prüfnummer), tragen sie den Namen des Bundeslandes.
